PALIM PALIM · BRETTEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Tätowierungen und Piercings
- Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche im Tattoostudio „Palim Palim Tattoo“ anzufertigenden Tätowierungen und Piercings unabhängig von der jeweils ausführenden Person.
- Sämtliche vertraglichen Verpflichtungen mit Bezug auf die Erstellung einer Tätowierung oder die Anbringung eines Piercings entstehen immer und ausschließlich zwischen dem beauftragten Tätowierer oder Piercer persönlich und dem Kunden.
- Minderjährige: Kinder und Jugendliche werden nicht tätowiert. Piercings werden bei Jugendlichen zwischen Vollendung des 14. und des 16. Lebensjahrs nur vorgenommen, wenn bei Vertragsschluss und Durchführung wenigstens ein Elternteil oder Fürsorgeberechtigter anwesend ist und – sofern vorhanden – der weitere Sorgeberechtigte schriftlich zustimmt. Bei Jugendlichen zwischen Vollendung des 16. und des 18. Lebensjahrs muss bei Vertragsschluss und Durchführung wenigstens eine erziehungsberechtigte Person anwesend sein und zustimmen. Elternschaft, Sorgeberechtigung und Alter sind durch geeignete Ausweisdokumente nachzuweisen.
- Anzahlung bei Tätowierungen: Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung zur Fixierung des Termins und zur Abgeltung der Terminvorbereitung geleistet. Sie wird nur zurückgezahlt, wenn der Kunde spätestens sieben Werktage vor dem ersten Termin absagt, bei einer späteren Absage nachweislich nicht zu vertretende Umstände vorliegen oder der Tätowierer aus von ihm zu vertretenden Gründen absagt. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen, sobald mit der Tätowierung begonnen oder ein Entwurf erstellt wurde. Bei Absage nach Entwurfserstellung besteht kein Anspruch auf Herausgabe des Entwurfs. Die Anzahlung wird mit dem Gesamtpreis, bei mehreren Terminen mit dem Honorar des letzten Termins, verrechnet. Bei nicht zu vertretender Absage kann ein Ersatztermin vereinbart werden; ein Anspruch auf Rückzahlung oder bevorzugte Vergabe besteht dann nicht. Bei vom Kunden zu vertretender Absage liegt ein Ersatztermin im Ermessen des Tätowierers. Bei Absage durch den Tätowierer wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt ein Ersatztermin vereinbart.
- Voraussetzungen: Ein Termin wird nur durchgeführt, wenn kein entgegenstehender Zustand vorliegt. Dazu zählen insbesondere Alkohol- oder Betäubungsmittelintoxikation, gerinnungshemmende oder andere hinderliche Medikamente, nicht abgesprochene Oberflächenanästhetika, relevante Erkrankungen oder Allergien, ein unzumutbarer hygienischer Zustand, fehlende Einwilligungsfähigkeit, Schwangerschaft oder Stillzeit sowie die anatomische Undurchführbarkeit eines Piercings. Das gilt auch bei Verhalten, das eine sichere Durchführung infrage stellt. Vor jedem Termin ist eine schriftliche Einwilligung abzugeben. Liegen Hinderungsgründe in Person oder Verhalten des Kunden vor, gilt dies als von ihm zu vertretende Terminabsage.
- Cover-ups: Bei Cover-ups wird keine Gewähr für eine vollständige Abdeckung übernommen. Wechselwirkungen mit vorhandener Farbe können zu unerwünschten Ergebnissen, Hautreaktionen oder Narben führen. Für solche Interaktionen kann keine Haftung übernommen werden.
- Laserbehandelte Haut: Vorherige Laserbehandlungen können Qualität und Haltbarkeit beeinflussen. Für unerwünschte optische Effekte, Farbabweichungen, Narben, Farbverläufe, Wundheilungsstörungen oder andere Folgen kann keine Haftung übernommen werden.
- Schriftzüge: Für die orthografische Richtigkeit einer Tätowierung wird keine Haftung übernommen. Der Kunde hat vor Beginn die gewünschte Schreibweise zu prüfen.
- Nachsorge: Für Komplikationen durch Nachsorgefehler oder Nachlässigkeit wird keine Haftung übernommen. Die Pflegeanleitung ist zu beachten; bei unerwartetem Heilungsverlauf ist das Studio, bei erheblichen Problemen ein Dermatologe zu kontaktieren.
- Nachstechen: Ein unentgeltliches Nachstechen kann nur verlangt werden, wenn Farbverluste nicht auf unsachgemäße Pflege zurückgehen. Andernfalls ist es kostenpflichtig. Wird später als sechs Monate nach dem Termin ein Nachstechen verlangt, wird widerlegbar vermutet, dass die Defizite auf unsachgemäßer Pflege beruhen.
- Der Kunde gewährt dem Tätowierer oder Piercer ein unentgeltliches, inhaltlich, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an Fotografien der erstellten Arbeit.
- Ergänzend gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der jeweils gültigen Fassung, soweit sie diesen Bedingungen nicht widersprechen.
- Inhalte von Palim Palim auf dieser Website, auf Social Media und anderen Plattformen sind urheberrechtlich geschützt. Kopien oder Veröffentlichungen bedürfen der vorherigen Genehmigung und der Nennung der Bezugsquelle.
Piercing-Termine
- Vereinbarte Piercing-Termine sind verbindlich.
- Eine Absage oder Verschiebung muss spätestens 24 Stunden vorher per E-Mail oder über den Online-Kalender erfolgen.
- Bei nicht rechtzeitiger Absage oder Nichterscheinen kann eine Ausfallgebühr von 70 % des vereinbarten Preises berechnet werden.
- Mit der Buchung eines Piercing-Termins wird diese Regelung akzeptiert.
